Gebäudehülle
- maxdiesel85
- 6. Apr. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Jan. 2024
BEG Einzelmaßnahme | Gebäudehülle & Heizungsoptimierung | bis zu 20% Zuschuss
15 min kostenlose Erstberatung am Telefon
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Gefördert werden:
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung bezieht sich auch auf die Kosten der Energieberatung. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus und die förderfähige Ausgaben erhöhen sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
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