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Heizungstausch

Aktualisiert: 24. Jan. 2024




BEG Einzelmaßnahme | Heizungstausch | bis zu 70% Zuschuss

15 min kostenlose Erstberatung am Telefon

 

Nichts polarisiert aktuell so stark wie das Thema Heizungstausch. Jeder hat andere wichtige Beweggründe dafür: Effizienzsteigerung, Emissionen, Autarkiegrad, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit spielen hier eine große Rolle. Zudem sollte die neue Systemlösung in dein persönliches Energiekonzept integriert und optimal auf Einsparungen und Fördermöglichkeiten abgestimmt werden. Bei dieser komplexen Aufgabe unterstütze ich dich gerne.


BEG Einzelmaßnahme | Heizungstausch – ab 750,00 € Eigenanteil

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.


Gefördert mit 30 % werden:


  • Solarthermische Anlagen

  • Biomasseheizungen

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen

  • Brennstoffzellenheizungen

  • Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)

  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes¹

  • Anschluss an ein Gebäudenetz

  • Anschluss an ein Wärmenetz


+ Klimageschwindigkeits-Bonus max. 20%

20 % bei Austausch Gaszentral-, Biomasse- (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-Heizung (nur selbstnutzende Eigentümer), bei neuer Biomasseheizung Pflicht zur Kombination mit Solar oder Wärmepumpe

+ Einkommens-Bonus 30%

30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40T€ (nur selbstnutzende Eigentümer)


+ Effizienzbonus Wärmepumpe +5%

5 % bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder Einsatz natürlicher Kältemittel


+ Emissionsminderungszuschlag Biomasse

Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

+ Ergänzungskredit:

Zinsvorteil bis zu 2,5 % für selbstnutzende Eigentümer bei Haushaltseinkommen bis 90T€


Alternativ Steuerbonus:

Max. 40T€ Steuervorteil, verteilt auf 3 Jahre, nicht kombinierbar mit BAFA+KfW (nur selbstnutzende Eigentümer)




 

 
 
 

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